Das konventionswidrige Gesetz
Die Rolle der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage bei der Bereinigung einer EMRK-widrigen Rechtslage
Series: Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht; 30;
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Product details:
- Edition number 1. Auflage
- Publisher Richard Boorberg Verlag
- Date of Publication 28 November 2024
- ISBN 9783415076747
- Binding Book
- No. of pages320 pages
- Size 20x145x210 mm
- Weight 380 g
- Language German 616
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Long description:
Die Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK
Deutschland ist Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und unterliegt als solcher der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Mitgliedstaaten der EMRK sind verpflichtet, Urteile des EGMR zu befolgen.
Die Arbeit analysiert, wie nationale Instanzen auf EGMR-Urteile in Fällen konventionswidriger Gesetze zu reagieren haben. Dies wird am Beispiel des Falls ?Herrmann? aufgezeigt. Nach der Verurteilung Deutschlands durch den EGMR stand das Bundesjagdgesetz (BJagdG) als konventionswidriges Gesetz fest. Aufgrund der Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK ergab sich eine umfassende Wiedergutmachungspflicht Deutschlands, die neben der Beendigung der Konventionsverletzung durch individuelle Maßnahmen auch eine Nichtwiederholungspflicht statuierte.
Der Rechtsschutz für BetroffeneKernthese dieser Arbeit ist, dass Verwaltungsgerichte bei der Umsetzung solcher Urteile eine zentrale Rolle einnehmen, indem sie individuellen Rechtsschutz gewährleisten: Gegen konventionswidrige Gesetze, die einen ?self-executing?-Inhalt haben also Gesetze, die entweder keiner Vollziehung durch die Verwaltung zugänglich sind oder dieser nicht zwingend bedürfen , können Betroffene Rechtsschutz über die Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten erlangen. Der Judikative ist es so möglich, den Urteilsumsetzungsp ichten nachzukommen.
Der einstweilige Rechtsschutz nach123 VwGO
Insbesondere der einstweilige Rechtsschutz nach
123 VwGO im Rahmen einer solchen Feststellungsklage ermöglicht die temporäre Nichtanwendung eines konventionswidrigen Gesetzes im Einzelfall. Damit haben Betroffene ein Mittel in der Hand, um effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu erlangen, der in einem solchen Fall völkerrechtlich induziert ist.
- Das konventionswidrige Gesetz die materielle Rechtslage
- Innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen konventionswidrige Gesetze
- Individueller Rechtsschutz gegen Normen vor dem EGMR
- Das Bundesjagdgesetz als konventionswidriges Gesetz? Das Urteil ?Herrmann? des EGMR und seine Umsetzung
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